Firmung

Was tun, wenn die Firmung ansteht?

Zum Empfang des Firmsakramentes werden in unserer Pfarrgemeinde Schüler/innen ab der 5.Klasse zugelassen. Da in unserer Pfarrkirche nur jedes dritte Jahr die Firmung gespendet wird, sind die Firmlinge gewöhnlich Schüler/innen der fünften bis siebten Klassen.

Die Kandidaten für das Firmsakrament werden rechtzeitig eingeladen, sich über den Empfang der Firmung Gedanken zu machen. In der Firmung soll der junge Mensch die Taufe, die ja von seinen Eltern für ihn gewünscht worden ist, bestätigen. Er soll dem von seinen Eltern mit ihm begonnenen Weg zustimmen und ihn nun aus eigenem Willen fortsetzen. Als Hilfe für diese Entscheidung bietet die Pfarrei dem Firmling Firmtage an, die von der Gemeinde-/Pastoralreferentin betreut werden. Die Teilnahme an ihnen ist nach erfolgter Anmeldung Pflicht.

Für die Eltern und Paten wird rechtzeitig vor der Firmung ein eigener Abend veranstaltet, wo über alle notwendigen Voraussetzungen und Schritte informiert wird.

Wie bei der Taufe ist auch bei der Firmung ein Pate vorgesehen. Es ist sinnvoll, wenn der Taufpate auch die Firmpatenschaft übernimmt. Er soll in jedem Fall das 16. Lebensjahr vollendet haben, soll katholisch und selber gefirmt sein. Er soll nicht Vater oder Mutter des Firmlings sein.

Nach der schriftlichen Anmeldung, in der der Firmling sein Interesse am Empfang des Firmsakramentes äußert, gehen dem Firmling die nötigen Informationen für den weiteren Vorbereitungsweg zu.

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Krankenkommunion

Was tun, wenn ich die Krankenkommunion wünsche?

"Es ist ein wichtiges Anliegen, dass die Pfarrgemeinde, die sich zur Feier der Eucharistie versammelt, diejenigen nicht vergisst, die wegen ihres Alters oder wegen einer Krankheit nicht daran teilnehmen können. Die Krankenkommunion ist ein Zeichen der Verbundenheit der Gemeinde mit ihren Kranken. Deshalb sollen Priester, Diakone und beauftrage Laien gern bereit sein, ihnen die heilige Kommunion zu überbringen." So schreibt die Pastorale Einführung in die Feier der Krankensakramente.

In den Tagen der Krankheit mit der Gemeinde und mit Jesus Christus in Verbindung zu bleiben, das ist Sinn und Zweck der Krankenkommunion. Sie kann als Wegzehrung auf dem Sterbebett oder einfach als Krankenkommunion empfangen werden. Dabei wird der Leib Christi, der aus der sonntäglichen Eucharistiefeier im Tabernakel aufbewahrt worden ist, vom Pfarrer von einem der Kommunionhelfer in die Wohnung des Kranken gebracht und ihm unter Gebet gereicht.

Beim Wunsch nach der Krankenkommunion rufen Sie bitte im Pfarramt an und wir vereinbaren einen Termin für den Besuch. Von Seiten des Pfarramts wird besonders die Woche des Herz-Jesu-Freitags (erster Freitag im Monat) mit dem darauffolgenden Sonntag als Gelegenheit zur Hauskommunion empfohlen und wahrgenommen.

Wünschenswert ist die Bereitstellung von einer oder zwei Kerzen im Krankenzimmer, einer Schale mit Weihwasser und einem Stehkreuz. Diese Gegenstände sollten auf eine passende Tischdecke gestellt werden. Blumen bilden einen geeigneten Schmuck.

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Sterbefall

Was tun, wenn ein Sterbefall eintritt?

Die Sorge um die sterbenden Mitchristen zählt zu den wichtigsten Aufgaben der christlichen Gemeinde. Christen wollen ihre Mitchristen in der Not des Sterbens nicht allein lassen. Schon die bloße Anwesenheit nahestehender Menschen kann dem/der Sterbenden eine große Hilfe sein. Gemeinsames Gebet und Gesten der Zuwendung zeigen dem/der Sterbenden, dass andere ihn/sie begleiten wollen und mit ihm/ihr Gott um Erbarmen bitten. Ihre Nähe und ihr Gebet werden das gläubige Vertrauen und die Hoffnung des/der Sterbenden auf Christus stärken.

Auch wenn ein Sterbender/eine Sterbende bereits das Bewusstsein verloren hat, können diejenigen, die ihn/sie betend begleiten, aus den Worten der Schrift und aus dem Gebet Trost schöpfen und in ihrem Glauben gestärkt werden. Der österliche Sinn des Sterbens kann auch in Zeichen zum Ausdruck kommen, etwa indem man dem/der Sterbenden das Kreuz auf die Stirn zeichnet, wie es bei seiner/ihrer Taufe geschehen ist, als ihm/ihr das ewige Leben verheißen wurde.

Bitte rufen Sie frühzeitig den Priester, falls Sie für den Sterbenden noch die Krankensalbung wünschen.

Die „Letzte Ölung" gibt es nicht mehr, eine Salbung von Toten ist in der Sterbeliturgie nicht vorgesehen. Gerne kommt der Priester auch zum Sterbenden, um ihm und den Angehörigen durch das Gebet und die Anteilnahme beizustehen. Sobald der Tod eingetreten ist, spricht eine/r der Anwesenden ein Gebet. Es ist sinnvoll, dazu eine Kerze zu entzünden, die an das Licht erinnert, das die Dunkelheit des Todes erhellt und unseren auferstandenen Herrn symbolisiert. Auch das Segnen und Besprengen des/der Verstorbenen mit Weihwasser ist als Erinnerung an die Taufe und das ewige Leben angebracht.

Nach Eintritt des Todes muss unverzüglich ein Arzt verständigt werden zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache. Bei Nacht besteht die Verpflichtung, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen nur dann, wenn Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen.

Um der Fürsorge für den/die Verstorbene/n gerecht zu werden, sollten die nächsten Familienangehörigen Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen herstellen und ihm weitgehend die anfallenden Aufgaben übertragen.

Die Angehörigen dürfen aber bei der Ausübung ihres Verfügungsrechts nicht nach Belieben verfahren, sondern nur unter Beachtung der Pietät und des beherrschenden Grundsatzes des Leichenrechts, nämlich des letzten, möglicherweise nur formlos geäußerten Willens des/der Verstorbenen. Andererseits müssen sie nicht überstürzt den/die Tote/n aus dem Haus schaffen.

Sie können sich Zeit nehmen zum persönlichen Abschied. Grundsätzlich sind menschliche Leichen spätestens erst 36 Stunden nach Todeseintritt in eine öffentliche Leichenhalle zu überführen. In unserer Pfarrgemeinde ist es üblich, den Heimgang eines Mitchristen durch das Totengeläut ("Sterbeglocke") mitzuteilen. Es ist meist am Ende des nächsten Gottesdienstes und lädt die Lebenden ein, des/der Verstorbenen im Gebet zu gedenken.

Es ist ein guter alter Brauch, dass an den Tagen zwischen dem Sterben und dem Begräbnis mit den Angehörigen, Nachbarn und Bekannten für den/die Verstorbene/n gebetet wird (Sterberosenkranz oder andere Gebetsform).

In diesen Tagen findet in der Regel auch eine Aussegnungsfeier statt, meistens in der Aussegnungshalle. Neben dem Sarg brennt dabei ein Kerzenlicht, ein Gefäß mit Weihwasser wird vor dem Sarg aufgestellt. Meistens schmücken Blumen den Sarg. Beim Begräbnis erweist die Kirche dem/der Verstorbenen einen Dienst geschwisterlicher Liebe. Sie gedenkt dabei des Todes und der Auferstehung des Herrn und spricht den Trauernden christlichen Trost zu. In einer Ansprache soll das Leben und das Lebenswerk des/der Verstorbenen dankbar gewürdigt werden. Für diesen Zweck ist ein vorausgehendes Gespräch mit dem Pfarrer sinnvoll.

Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt stattfinden und soll vor Ablauf von 96 Stunden erfolgen. Sofern eine Grabstelle nicht zur Verfügung steht, muss für eine solche gesorgt werden.

Unsere Sorge um die Verstorbenen endet nicht mit der Beerdigung. Es gibt viele Formen, die helfen können, das Gedächtnis an die Heimgegangenen lebendig zu halten.

Es ist ein schöner Brauch, ein Sterbebild drucken zu lassen und an die Teilnehmer des Beerdigungsgottesdienstes verteilen zu lassen. Der Grabstein erinnert an den Namen, an den Geburts- und Sterbetag, und kann mit einem christlichen Symbol Auferstehungshoffnung dokumentieren. Messintentionen, besonders in den ersten sechs Wochen nach dem Tod und zum Jahresgedenken laden zum gemeinsamen Gebet für die Verstorbenen ein.

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Kommunion

Was tun, wenn die Erstkommunion bevorsteht?

Die Feier der Erstkommunion wird in unserer Pfarrei üblicherweise mit Kindern der dritten Grundschulklasse durchgeführt. Im Zuge der Vorbereitung darauf empfangen die Kinder auch das Sakrament der Buße zum ersten Mal. Voraussetzung für den Empfang dieser beiden Sakramente ist die empfangene Taufe.

Die Eltern der Drittklässler werden zu einem Gesprächs- und Informationsabend eingeladen. Dann können sie ihr Kind schriftlich für den Empfang der beiden Sakramente anmelden.

Die Eltern treffen für ihr Kind, oder besser mit ihrem Kind die Entscheidung: Wir - die Eltern, ich - das Kind, wir möchten die Vorbereitung auf die beiden Sakramente und sind mit dem einverstanden, was dazugehört. Was gehört dazu? An erster Stelle die Hinführung des Kindes durch ein christliches Leben im Elternhaus, darüber hinaus die regelmäßige Mitfeier der Sonntagsmesse, die Teilnahme am Religionsunterricht in der Schule sowie das Mitmachen bei den Tischrunden.

Die Tischrunden erstrecken sich über mehrere Nachmittage, verteilt auf viele Wochen. Sie bestehen aus fünf bis sechs Kindern und einer "Tischmutter", die die Kinder nach einer von der Pfarrei ausgearbeiteten Vorlage betreut. Zu den Tischrunden-Treffs kommen noch einige zusätzliche Veranstaltungen wie die Mitfeier einer Taufe, die Segnung der Kerzen um Mariä Lichtmess, das gemeinschaftliche Gestalten der Kommunionkerzen usw. Die Feier der Erstbeichte ist jeweils am letzten Samstag im Januar, die Feier der Erstkommunion ist immer am Sonntag vor Pfingsten.

Für die Feier der Erstkommunion bietet die Pfarrei schlichte liturgische Einheitskleider an, die gegen eine geringfügige Gebühr ausgeliehen werden können.Die Hinführung auf Erstbeichte und Erstkommunion beginnt im Religionsunterricht der Grundschule bereits mit dem Schulanfang, die außerschulische Vorbereitung der Tischrunden im November.

Die Kinder dürfen in ihren Kommunionkleidern an der Fronleichnamsprozession teilnehmen und schließen den Kommunionkurs ab mit einem Dankgottesdienst.

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Krankensalbung

Was tun, wenn ich die Krankensalbung wünsche?

Schon die Evangelien legen immer wieder Zeugnis davon ab, in welch hohem Maße unser Herr Jesus Christus sich selbst um kranke Menschen in ihrer körperlichen und geistigen Not gesorgt und wie sehr er diese tätige Sorge seinen Gläubigen zur Aufgabe gemacht hat. Am deutlichsten wird dies am Sakrament der Krankensalbung sichtbar.

In diesem Sakrament vertraut die Kirche die Kranken durch die Salbung und das Gebet des Priesters dem Herrn in seinem Leiden und seiner Verherrlichung an, dass er sie aufrichte und rette.

Gespendet werden soll dieses Sakrament den Gläubigen, die sich wegen Krankheit oder Altersschwäche in einem bedrohlich angegriffenen Gesundheitszustand befinden. Das Sakrament kann auch wiederholt werden, wenn der Kranke nach empfangener Krankensalbung wieder zu Kräften gekommen war, oder wenn, bei Fortdauer derselben Krankheit, eine weitere Verschlechterung eintritt. Auch Kinder sollen die heilige Salbung empfangen, wenn sie soweit zum Vernunftgebrauch gekommen sind, dass sie durch dieses Sakrament Stärkung erfahren können.

Kranken, die das Bewusstsein oder den Vernunftgebrauch verloren haben, ist das Sakrament zu spenden, wenn sie als gläubige Christen wenigstens einschlussweise um dieses Sakrament gebeten haben, als sie noch bei Bewusstsein waren. Ist der Kranke beim Kommen des Priesters schon verstorben, soll der Priester für den Verstorbenen beten, die Salbung aber soll dann nicht mehr vorgenommen werden. Die Krankensalbung erfolgt im Rahmen eines Wortgottesdienstes. Dabei wird der Kranke auf Stirn und Händen mit geweihtem Öl gesalbt.

Vorzubereiten sind – wie bei der Krankenkommunion – Kerzen, Kreuz, Tischdeckchen und evtl. Blumen, dazu noch ein, zwei Wattebällchen, mit denen der Priester das geweihte Öl von seinen Fingern reiben kann.

Falls der Zustand des Kranken es erlaubt, kann mit der Krankensalbung auch die Krankenkommunion gespendet werden.

Beim Wunsch nach der Krankensalbung rufen Sie bitte rechtzeitig im Pfarramt an und vereinbaren einen Termin für die Spendung des Sakramentes.

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Taufe

Was tun, wenn Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden wollen?

Sie sind Eltern eines Kindes geworden und möchten, dass Ihr Kind mit Ihnen den Weg des christlichen Glaubens geht. Dieser Weg beginnt in der Regel mit dem Empfang des Sakramentes der Taufe.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kath. Pfarramt auf (Telefon (09603) 7 70). Dabei vereinbaren Sie einen Termin für die Tauffeier und für ein vorausgehendes Taufgespräch.

Die Tauffeier findet normal in unserer Pfarrkirche statt. Sie verfügt über ein eigenes Taufbecken, wo die Taufe in aller Regel geschehen sollte.

Tauftermine werden aktuell im Pfarrbrief bekannt gegeben. Sie sind meist am Samstag des ausgehenden oder beginnenden Monats. In der Regel feiern wir eine Taufe in einem eigenen Taufgottesdienst jeweils um 14.30 Uhr. Nach Absprache sind auch andere Termine oder Anfangszeiten möglich. Besonders zu empfehlen sind Taufen innerhalb der Osternachtfeier, wenn der Tauftermin in die österliche Zeit fällt. Eine Tauffeier für mehrere Kinder gleichzeitig ist sinnvoll und schön, weil dadurch die Gemeinschaft der Kirche besonders erfahrbar wird.

Nach altem kirchlichen Brauch gehört zu einem Täufling ein Pate. Er soll auf seine Weise den Eltern beistehen, damit das Kind seinen Glauben bekennen und im Leben verwirklichen kann. Der Pate wirkt bei der Tauffeier mit. Er muss der katholischen Kirche angehören und selber die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie empfangen haben.

Zur Tauffeier benötigen Sie eine Taufkerze, die mit einem christlichen Symbol verziert ist.

Ebenfalls benötigt wird ein Taufkleid. Ein solches kann von der Pfarrgemeinde ausgeliehen werden.

Besonders vor der Taufe des ersten Kindes möchten wir Ihnen die Gelegenheit zu einem Taufgespräch geben. Bei diesem Gespräch wird die schriftliche Anmeldung zur Tauffeier aufgenommen, die zur Eintragung der Taufe ins Matrikelbuch der Pfarrei dient. Vor allem dient das Taufgespräch dem Kennenlernen der Liturgie der Tauffeier und dem vertieften Erkennen des dabei geschehenden Geheimnisses. Die erfolgte Tauffeier kann vom Pfarramt im Familienstammbuch dokumentiert werden.

 

Was tun, wenn Sie sich als Erwachsener zur Taufe anmelden wollen?

In unserer Gegend ist die Kindertaufe die Regel, aber es gibt auch Tauffeiern für Erwachsene. Vorausgegangen ist dann das Interesse am katholischen Glauben, eine längere Phase des Kennenlernens des Glaubensinhaltes und dann der Entschluss, das Tor zum Glauben zu durchschreiten und das Sakrament des Glaubens zu empfangen.

Auch hier ist der frühzeitige Kontakt zum Pfarramt zu empfehlen, damit ein bestimmtes Katechumenat durchgeführt werden kann als Information und Hinführung zum christlichen Glauben.

Mit der Taufe kann ein Erwachsener in ein und derselben Feier auch die Sakrament der Firmung und der Eucharistie empfangen.

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